Es hat gebrannt – was nun?

Bei Bränden entstehen Schadstoffe

Nachdem ein Brand in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus gelöscht wurde, gibt es viele Dinge zu beachten. Wir möchten Ihnen einige Hinweise geben, damit Sie sich und Ihre Familie vor ungewollten Folgen schützen können.

Bei einem Brand entstehen grundsätzlich Schadstoffe. Die meisten dieser Schadstoffe sind gasförmig und können durch ausreichende Lüftungsmaßnahmen entfernt werden. Einige Schadstoffe sind jedoch an Rußpartikeln gebunden und haben sich mit dem Ruß auf Einrichtungsgegenständen, Nahrungsmitteln, Spielzeug usw. abgelagert. Diese Schadstoffe können für Sie dann gefährlich werden, wenn Sie mit dem Ruß in Ihren Körper gelangen (einatmen von Rußpartikeln, Verschlucken von Rußpartikeln bei der Nahrungsaufnahme usw.). In abgekühltem Zustand sind Schadstoffe und Ruß nicht mehr frei schwebend in der Raumluft vorhanden. Deshalb sind erfahrungsgemäß diese gebundenen, brandbedingten Schadstoffe nur dort nachweisbar, wo auch abgelagerte Brandverschmutzungen (Ruß) sichtbar sind.

Leichte Verrauchung

War Ihre Wohnung nicht vom Feuer betroffen, nur leicht verraucht und sind keine Rußteilchen wahrzunehmen, können Sie sich dort nach sorgfältiger Durchlüftung wieder aufhalten.

Wohnung von Feuer und Ruß betroffen

War Ihre Wohnung vom Feuer, Ruß oder starker Verrauchung betroffen, sollten Sie zunächst unbedingt nachfolgende Informationen beachten:

  1. Bleiben Sie mit Ihrer Familie zusammen und lassen Sie ihre Kinder nicht allein.
  2. Wenn Sie oder ein Familienmitglied nach dem Brand Unwohlsein verspüren, suchen Sie einen Arzt auf.
  3. Betreten Sie die Brandstelle oder Ihre vom Ruß betroffene Wohnung erst, wenn sie völlig erkaltet und durchlüftet ist, frühestens jedoch eine Stunde nach Abrücken der Feuerwehr. Bevor Sie in Ihre Wohnung gehen, halten Sie Rücksprache mit der Polizei. Halten Sie sich auch dann nur so lange wie unbedingt erforderlich in der Wohnung auf und vermeiden Sie eine Verschleppung von Ruß, Asche oder Brandrückständen in saubere Bereiche.
  4. Benachrichtigen Sie sofort Ihre Hauseigentümerin oder Ihren Hauseigentümer.
  5. Informieren Sie Ihre Hausratversicherung. Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung wenden Sie sich bitte an Ihre Gebäudeversicherung. Sprechen Sie, zum Schutz vor finanziellen Nachteilen, mögliche Sanierungsmaßnahmen mit Ihrer Versicherung ab.
  6. Ist Ihre Wohnung stark durch Brand, Ruß oder Rauch betroffen, oder fühlen Sie sich nach dem Schaden in Ihrer Wohnung unsicher, sollten Sie sich für die kommende Nacht nach Möglichkeit eine Unterkunft bei Verwandten oder Freunden suchen.
  7. Nehmen Sie außer Wertsachen und wichtigen Dokumenten zunächst nichts aus Ihrer Wohnung mit.
  8. Benötigen Sie Kleidung oder Kinderspielzeug, so darf dieses weder mit dem Feuer, noch Rauch oder Ruß in Berührung gekommen sein. Unbedingt benötigtes Kinderspielzeug sollten Sie vor dem Gebrauch gründlich reinigen.
  9. Nahrungsmittel, die nicht in fest verschlossenen Behältnissen aufbewahrt wurden oder die mit Rauch und Wärme in Kontakt gekommen sind, sollten Sie nicht mehr verwenden.
  10. Sichern Sie Ihre Wohnung beim Verlassen vor unbefugtem Zutritt.

Hinweis:

Wir weisen darauf hin das aus den Empfehlungen keine Haftungsansprüche abgeleitet werden können!

 

Quellen:

www.feuerwehr-gehrden.de